Welche Kosten entstehen beim Verkauf / Kauf?
Allgemeine Gebühren und Provisionsverzeichnis |
Im Folgenden stellen wir Ihnen dar, wer bei einer Kooperation mit Reichenberger IMMOBILIEN, wann, wieviel an wen zu leisten hat.
VERKAUF/Kauf von Eigentumswohnung & Einfamilienhaus |
Die bundesweite Neuregelung der Provisionsteilung beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gilt seit dem 23.12.2020 und regelt die hälftige Teilung der Provision zwischen Verkäufer- sowie Käuferpartei.
Verkäufer und Käufer einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses zahlen für die Serviceleistungen von Reichenberger IMMOBILIEN einen vom Verkaufspreis abhängigen Prozentsatz des notariellen Kaufpreises gemäß anliegender Staffel inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.).
VERKAUFSPREIS – Staffel |
Bis 199.000 € 4,76 %
ab 200.000 € 3,78 %
ab 500.000 € 2,97 %
ab 700.000 € 2,38 %
ab 900.000 € 1,57 %
des notariellen Verkaufspreises jeweils von Verkäufer und Käufer.
Bieterverfahren |
10 % Erfolgshonorar aus dem Betrag, der den festgelegten Verkaufspreis übersteigt
zusätzlich zur Basis-Provision zahlbar vom Verkäufer
VERKAUF/Kauf von Grundstücken |
Für Verkäufer eines Grundstücks fallen keinerlei Kosten für die Vermittlung eines Kaufvertrages an. Alle Makleraktivitäten im Zusammenhang mit einer Vermarktung des Grundstückes sind für Verkäufer kostenlos.
Käufer, die über Reichenberger IMMOBILIEN ein Grundstück erwerben, entrichten eine Provision von 7,14 % inkl. Mehrwertsteuer des vereinbarten Kaufpreises. In Einzelfällen ist eine konkrete Provisionssumme oder ein anderer Prozentsatz im Exposé ausgewiesen, in diesen Fällen wird selbstverständlich dieser Wert veranschlagt.
VERKAUF/Kauf von Gewerbeimmobilien und Mehrparteienhäuser |
Die Provisionshöhen bei diesen Spezial-Immobilien werden im Vorfeld mit dem Verkäufer erörtert und für jeden Einzelfall individuell festgelegt – je nach Aufwand und Marktlage.
Dienstleistungsgebühren |
Beratung:
Grundgebühr (600 € Netto) 714,00 €
Stundensatz (85 € Netto) 101,15 € /h
Sonstiges (100 € Netto) 119,00 €
In allen vorgenannten Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in jeweils gültiger gesetzlicher Höhe bereits enthalten.