AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes anerkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
- Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers. Lagespezifische Angaben basieren auf Fachzeitschriften o.ä. und geben keinerlei Garantie für die tatsächliche Wert- und Wertsteigerungssituation. Irrtümer vorbehalten.
- Die Bekanntgabe der Objektadresse geschieht unter ausdrücklichen Hinweis auf unsere Provisionsforderung im Falle des Ankaufs. Die Maklercourtage bei Verkäufen beträgt 3,57% inklusive Mehrwertsteuer vom notariell beurkundeten Kaufpreis und ist im Vertragsunterzeichnung verdient und sofort fällig
- Kommt zwischen dem Empfänger und dem Eigentümer des angebotenen Objekts oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes als das ursprünglich vorgesehene oder ein weiteres Geschäft zustande, oder erwirbt der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte im Wege der Zwangsversteigerung, so sind die vorstehend aufgeführten Provisionen ebenfalls zu zahlen.
- Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
- Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.
- Unsere Mitteilungen und Unterlagen sind nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Im Falle der Weitergabe haftet der Empfänger sowohl für die Käufer- als auch für die Verkäuferprovision, sofern wir diese nicht von den Vertragschließenden erhalten. Die Provision wird bei Abschluss des Vertrages fällig, der sich aus der Weitergabe ergeben sollte.
- Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
- Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
- Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.
- Der Makler haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
- Erfüllungsort und -sofern der Empfänger Vollkaufmann ist – Gerichtsstand ist München. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.
- Dieser Prospekt dient zur Information und stellt kein vertragliches Angebot dar. Alle Angaben beruhen auf Angaben der Eigentümer. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten. Mögliche behördliche Auflagen können die Planung und Quadratmeterzahlen verändern. Die Gebäudeabbildungen sind Darstellungen aus der Sicht des Illustrators. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
- Der Interessent erklärt hiermit seine ausdrückliche Einwilligung für Telefonanrufe und Kontaktaufnahme per SMS, Fax und Email zum Zwecke der Beratung und Information zu Immobilienangeboten. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken wird ausgeschlossen. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
- Reichenberger IMMOBILIEN ist ein rechtlich eigenständiges Unternehmen.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein bzw. im Nachgang werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die soll nicht gelten, wenn durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt werden würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann. Wenn die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.